Hierfür werden 11 Stunden gekürzt. Schliesslich erfolgt eine Kürzung um eine Stunde für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung von Mittwoch, 18. Januar 2023, auf die effektive Dauer. Damit resultiert ein Aufwand von total 43 Stunden. Weder verifizier- noch nachvollziehbar sind die Auslagen von CHF 559.20 für die Fotokopien, welche entsprechend auf angemessene CHF 200.00 zu kürzen sind. Die eingereichten Honorarnoten von Rechtsanwältin B.________ (pag. 4306 f.) und Rechtsanwalt R.________ (pag. 4330 f.) für das oberinstanzliche Verfahren geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Sie sind nicht zu beanstanden.