- Fürsprecher T.________ (Honorarnote vom 18. Januar 2023 [pag. 4332 ff.]): Geltend gemacht wurden gesamthaft 24.3 Stunden für das Urteils- und Aktenstudium, Studium RL, Plädoyer und Verhandlungsvorbereitung, was angesichts dessen, dass Fürsprecher T.________ im erstinstanzlichen Verfahren bereits als Verteidiger des Beschuldigten fungiert hat, gemessen an der Komplexität des Falles sowie im Quervergleich mit den übrigen RechtsanwältInnen, sehr hoch ist. Hierfür werden 11 Stunden gekürzt.