(Honorarnote vom 10. Januar 2023 [pag 4074 f.]): Der geltend gemachte Aufwand für die Berufungserklärung von 1.5 Stunden erscheint zu hoch, zumal darin im Wesentlichen die vorinstanzlich gestellten Anträge wiederholt wurden. Es erfolgt eine Kürzung um 30 Min. Ferner stellen E-