und für die Teilnahme am Donnerstag, 19. Januar 2023, 10 Min. in Abzug zu bringen (effektive Dauer). Schliesslich stellt das Erstellen der Honorarnote eine administrative Arbeit dar, welche bereits im Stundenansatz enthalten und nicht separat zu vergüten ist (Ziff. 1.1 des KS Nr. 15). Diese ausgewiesene Position wird gestrichen. Damit resultiert ein zu entschädigender Aufwand von 48.75 Stunden. - Rechtsanwalt K.________ (Honorarnote vom 10. Januar 2023 [pag 4074 f.]):