Die veranschlagte Dauer für die Nachbesprechung vom 26. Januar 2023 von 2 Stunden erscheint sodann zu hoch und ist um eine Stunde zu kürzen, ebenso der Zeitaufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung, welcher um eine Stunde und 20 Min. zu kürzen ist. Damit verbleibt ein angemessener, zu vergütender Zeitaufwand von 40.5 Stunden. - Rechtsanwalt I.________ (Honorarnote vom 18. Januar 2023 [pag. 4320]): Für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom Mittwoch, 18. Januar 2023, sind 15 Min. und für die Teilnahme am Donnerstag, 19. Januar 2023, 10 Min.