]): Vom geltend gemachten Aufwand ist zunächst die Dauer der Berufungsverhandlung, soweit sie die effektive Dauer übersteigt, abzuziehen. Dies betrifft jeweils 30 Min. am Montag, 16. Januar 2023 (Aufwand Praktikant) und am Mittwoch, 18. Januar 2023, sowie 40 Min am Donnerstag, 19. Januar 2023. Die veranschlagte Dauer für die Nachbesprechung vom 26. Januar 2023 von 2 Stunden erscheint sodann zu hoch und ist um eine Stunde zu kürzen, ebenso der Zeitaufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung, welcher um eine Stunde und 20 Min. zu kürzen ist.