Für die konkrete Festsetzung wird im Übrigen auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Kürzungen wurden wie folgt vorgenommen: - Rechtsanwalt D.________ (Honorarnote vom 18. Januar 2023 [pag. 4310 ff.]): Eine Anpassung erfolgt einzig betreffend Auslagen, welche Rechtsanwalt D.________ pauschal mit CHF 556.20 ausgewiesen und nicht weiter spezifiziert hat. In Anwendung von Ziff. 3.3 des KS Nr. 15 werden die Auslagen auf 3% des amtlichen Honorars gekürzt. Die Auslagen betragen damit CHF 278.10. - Rechtsanwältin F.________ (Honorarnote vom 19. Januar 2023 [pag. 4316 ff.]):