Er bekunde generell Mühe, sich in der JVA Witzwil an die geltenden Regeln zu halten. Insbesondere sei es zu einem Vorfall gekommen, bei dem er sich «in massiver Weise gegen den Kopfstoss eines Mitinsassen gewehrt, mehrmals auf diesen eingeschlagen und ihn verletzt» habe (pag. 3617). Die familiäre Situation gestaltet sich wie folgt: In der Schweiz leben gemäss eigenen Angaben seine Eltern, zwei jüngere Schwestern und ein jüngerer Bruder (pag. 3877). Es handelt sich bei diesen Personen nicht um die Kernfamilie nach Art. 8 EMRK;