152 66. S.________ Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. August 2019 wurde S.________ bereits rechtskräftig für 5 Jahre des Landes verwiesen (pag 1328/62 ff.). Mit seiner Beschwerde scheiterte er vor Bundesgericht (6B_1394/2019 vom 17. Juli 2020). Infolge Rechtskraft der Landesverweisung erlosch die vorläufige Aufnahme gestützt auf Art. 83 Abs. 9 AIG, wodurch sich S.________ seither illegal in der Schweiz aufhält. Eine Härtefallprüfung hat im Rahmen des früheren Urteils bereits stattgefunden.