150 65. Q.________ Es ist vorwegzuschicken, dass Q.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 27. Mai 2019 bereits rechtskräftig für 6 Jahre des Landes verwiesen wurde. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen (Urteil 6B_1024/2019 vom 29. Januar 2020). Die beiden Urteile finden sich in den Akten (pag. 1131/15 ff. und 2049 ff.). Daraus folgt, dass ein Härtefall bereits geprüft und zumindest im Jahr 2019 abschliessend verneint wurde. Seither hält sich Q.__