die auszufüllenden Dokumente (so z.B. das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung) zugesandt, welche sie damit noch nicht eingereicht haben. Die Kontaktaufnahme mit dem Zivilstandsamt dürfte damit nur wenige Tage vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stattgefunden haben. Dies lässt vermuten, dass die Hochzeit nicht nur in Kenntnis, sondern gerade im Hinblick auf die drohende Landesverweisung in Angriff genommen wurde. Diese Ausführungen gelten auch für die Schwangerschaft seiner Freundin: Die Verteidigung bringt vor, die werdenden Eltern seien seit 2016 ein Paar. Das erstinstanzliche Urteil mit der ausgesprochenen Landesverweisung datiert vom 11. Dezember 2020.