__ (6B_1394/2019 E 4.2.2.) ist festzuhalten, dass die bevorstehende Familiengründung in Kenntnis der drohenden Landesverweisung nicht zu seinen Gunsten ausgelegt werden kann. L.________ ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht verheiratet. Das eingereichte Schreiben des Zivilstandsamtes Oberland datiert vom 10. Januar 2023 und somit nur 6 Tage vor Beginn der oberinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 4270). Mit diesem Schreiben wurden L.________ resp. seiner Freundin die auszufüllenden Dokumente (so z.B. das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung) zugesandt, welche sie damit noch nicht eingereicht haben.