Namentlich reichte er ein Ultraschallbild, eine schriftliche Bestätigung seiner Freundin, dass L.________ der Vater des Kindes sei, diverse Unterlagen des Zivilstandsamtes betreffend Ehevorbereitungsverfahren und schliesslich eine Kopie des B-Ausweises seines Bruders ein. Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme führte L.________ aus, die Vorlehre als Sanitär wegen der Untersuchungshaft abgebrochen zu haben. Deshalb habe er den alten Beruf als Coiffeur, den er (ohne eine Lehre zu absolvieren) in seiner Heimat gelernt habe, «zurückgenommen». Monat-