Im Oktober 2013 sei er in die Schweiz eingereist. Er habe in der Schweiz nicht gearbeitet, sondern in BJ.________(Ortschaft) die IDM, eine Ausbildungsstätte für Flüchtlinge, besucht, um erst einmal die Sprache zu erlernen. Er habe danach drei Schnuppertage als Coiffeur und zwei als Sanitär gemacht. Kurz vor seiner Verhaftung habe er eine Sanitärlehre angefangen. Er werde zudem vom Sozialdienst unterstützt. Er spreche Arabisch, Kurdisch und Deutsch (pag. 275 f.). Vor erster Instanz gab L.________ an, er sei mittlerweile selbständig und beziehe seit zwei Jahren keine Sozialhilfe mehr (pag. 2436 Z. 12 ff.).