Mit ihr habe er gelegentlich Kontakt. Zwei Brüder und zwei Schwestern würden im Nordirak leben, eine Schwester zudem in Syrien. Letztere ziehe jedoch bald nach Deutschland zu ihrem Ehemann. Mit diesen Geschwistern habe er wenig Kontakt. Seine Mutter lebe schliesslich im Nordirak, der Vater sei gestorben. Oberinstanzlich bestätigte J.________, seit September 2022 in Langenthal zu leben. Er sei nach wie vor auf Stellensuche und seit dem 1. September 2022 beim RAV. Er arbeite wahrscheinlich nächsten Monat wieder bei seinem alten Arbeitgeber (Coiffeur Mitzi) zu 100% als Coiffeur.