In der Schweiz habe er an diversen Orten geschnuppert und sei auch hier zur Schule gegangen. Zurzeit werde er vom Sozialdienst unterstützt (pag. 19 f.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Einvernahme führte er aus, er sei ledig und habe keine Kinder. Er habe im Coiffeursalon seines Bruders in St. Gallen zu 100% gearbeitet und nebenbei eine Ausbildung zum Make-Up-Artist und Kosmetiker gemacht. In Qashmili in Syrien habe er zwar noch Verwandte, er habe aber keinen Kontakt zu ihnen. Gemäss Leumundsbericht vom 9. November 2022 (pag. 3747 ff.) verbrachte J.________ seine Jugendzeit in Syrien mit seinen Eltern und neun Geschwistern.