Es kann auf die diesbezüglichen Ausführungen bei E.________ resp. auf die zitierte bundesgerichtliche Rechtsprechung verwiesen werden (Urteil 6B_33/2022 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; E. 55.1 wie auch E. 56 hiervor). G.________ unterliess es, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht eine persönliche, reelle Gefahr