Er wird nach wie vor vom Sozialdienst unterstützt. Eine berufliche Integration ist somit nur teilweise gelungen und genügt für die Annahme eines Härtefalls eindeutig nicht. Die Einvernahme konnte oberinstanzlich auf Deutsch geführt werden; auf den Übersetzer war er nur vereinzelt angewiesen. Dies ist positiv zu werten. Dass er sozial überdurchschnittlich integriert wäre, ist indes nicht ersichtlich. Einzelne Familienmitglieder leben zwar in der Schweiz, er besitzt indes ebenso Familie in Syrien, im Irak, in der Türkei und in weiteren europäischen Ländern. Die (angeblich kulturell geheiratete) Partnerin lebt in Deutschland und stammt aus Syrien.