3940) geht hervor, dass G.________ im Mai 2022 ein Ehevorbereitungsverfahren eingeleitet hat. Er habe beabsichtigt, Frau Taher Zina aus Syrien, wohnhaft in Deutschland, zu heiraten. Da er jedoch in den Registern nach wie vor als ledig registriert sei, gehe man davon aus, dass die Heirat nicht stattgefunden habe. Oberinstanzlich gab er an, kulturell, aber nicht standesamtlich verheiratet zu sein. Er brauche hierfür noch Dokumente aus seiner Heimat. Seine Frau lebe in Deutschland.