Eine solche Verfolgung oder Gefährdung hat er – soweit ersichtlich – früher auch nicht geltend gemacht. Sie scheint ebenso wenig dem SEM bekannt zu sein, führte dieses in seinem Bericht doch aus, dass E.________ «über kein Profil [verfüge], das für eine Gefährdung aus politischen Gründen spräche». Wie einleitend betreffend sämtliche Beschuldigte erwähnt, steht die Ab-