Im Strafregisterauszug sind keine Vorstrafen oder hängige Verfahren verzeichnet. Die Beilagen des ABEV zeigen, dass C.________ fünf Mal mit Strafbefehl wegen Reisens ohne gültigen Fahrausweis jeweils zu einer Busse verurteilt wurde, wobei er stets die für den Fall des Nichtbezahlens ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen hat (pag. 3891 ff.).