4146 ff.). Im Bericht des ABEV vom 15. November 2022 (pag. 3888 f.) ist aufgeführt, dass C.________ lediglich während einiger Monaten in der Schweiz gearbeitet hat. Seit seiner Einreise sei er mehrheitlich auf Sozialhilfe angewiesen gewesen. Dem erstinstanzlich eingeholten Bericht der Migrationsbehörde der Stadt Biel vom 30. Juni 2020 (pag. 2107) ist zu entnehmen, dass gemäss Auszug aus dem Betreibungsregister vom 23. Juni 2020 fünf Verlustscheine in der Höhe von CHF 2'788.50 ausgestellt worden sind. Im Strafregisterauszug sind keine Vorstrafen oder hängige Verfahren verzeichnet.