Seit ein paar Wochen beziehe er Sozialgeld vom Sozialdienst Nidau, bis dahin sei er durch das rote Kreuz betreut worden. Er erhalte zwischen CHF 350.00 und CHF 360.00 pro Monat. Vermögen habe er keines. Ob er Schulden oder Betreibungen habe, wisse er nicht. In Syrien habe er ein paar Jahre das Gymnasium besucht und habe dort studiert. Noch wisse er nicht, was er hier in der Schweiz beruflich machen wolle, gearbeitet habe er hier noch nicht. Er sei gesund, ledig und habe keine Kinder. Er gehe nur selten nach draussen, wenn, dann nur, um mit Kollegen Fussball zu spielen. Gemäss seinen oberinstanzlichen Aussagen wohnt C.__