134 Gepflogenheiten in Syrien vertraut. Die Beziehung zu seinen Eltern und zu Personen im Heimatland ist ferner ungewiss, scheint er diese doch im Laufe des Verfahrens der drohenden Landesverweisung angepasst und zusehends bestritten zu haben. Jedenfalls ist – unter Berücksichtigung sämtlicher Aussagen – davon auszugehen, dass sich nach wie vor Bezugspersonen in Syrien befinden. Eine Reintegration scheint nach dem Gesagten und auch unabhängig eines allfälligen Beziehungsnetzes in Syrien durchaus realistisch.