698 Z. 33). Vor erster Instanz gab er auf Vorhalt der drohenden Landesverweisung sodann an, seine Eltern würden in Syrien wohnen, so auch Tanten und Onkel, nämlich in al-Hasaka und Al-Qamishli. Er habe aber keinen Kontakt zu Verwandten, auch nicht zu seinen Eltern (pag. 2393 Z. 7 ff.). Gemäss Leumundsbericht vom 14. November 2022 (pag. 3821 f.) seien seine Eltern verschwunden, als er fünf Jahre alt gewesen sei. Er wisse nicht, was mit ihnen passiert sei und ob sie noch leben würden. Danach sei er bei seiner Grossmutter und seiner Schwester aufgewachsen.