Dies ist zu verneinen: O.________ ist nicht vorbestraft, spricht die deutsche Sprache und ist zumindest beruflich gut integriert. Er ist seit Jahren erwerbstätig und hat sich im Restaurant «Hans im Glück» in Gümligen bis zum Küchenchef hochgearbeitet und absolviert derzeit eine Weiterbildung zum Systemgastronomiefachmann in Zürich. Er hat zwar beim Vorfall vom 12. August 2017 als einer der Hauptfiguren fungiert, wurde aber nachweislich selber nicht tätlich und stand bei Beginn der tätlichen Auseinandersetzung mit BB.________ abseits. Seither hat er sich – mit Ausnahme der Widerhandlung gegen das AIG mit sehr geringer krimineller Energie – nichts zu Schulden kommen lassen.