Der Verfügung der vorläufigen Aufnahme geht daher immer die Wegweisung der Person voraus. Bei diesem provisorischen Aufenthaltsstatus bleibt die Ausreiseverpflichtung der betroffenen Person grundsätzlich bis zur allfälligen Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung […] bestehen (Vorläufige Aufnahme, Kanton Zürich Sicherheitsdirektion, Weisung Migrationsamt vom 30. Juni 2022, S. 4). Die (zwangsweise) Wegweisung der Beschuldigten wurde entsprechend jeweils lediglich «zur Zeit» wegen Unzumutbarkeit nicht vollzogen bzw. aufgeschoben (vgl. beispielhaft pag. 3888 f.). Grund dafür ist der Bürgerkrieg in Syrien.