127 XVII. Vorbemerkung / Vorgehen Bei sämtlichen Beschuldigten handelt es sich um Ausländer (mit Ausnahme von O.________ [Staatenloser] um syrische Staatsangehörige), welche wegen Angriffs und damit wegen einer Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB verurteilt wurden. Die Landesverweisung ist damit grundsätzlich gestützt auf diese Bestimmung für sämtliche Beschuldigte obligatorisch auszusprechen.