den, die flüchtlingsrechtliche Relevanz erkennen liesse (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E- 2943/2019 vom 6. Juli 2022 E. 7.4.7 mit Hinweisen). Das Bundesverwaltungsgericht hielt im Urteil E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 sodann fest, von den durch die Bürgerkriegssituation hervorgerufenen Nachteilen, namentlich von der schlechten Sicherheitslage und den auch in anderer Hinsicht teilweise prekären Lebensbedingungen, sei der Grossteil der syrischen Bevölkerung betroffen. Solchen Nachteilen sei die asylrechtliche Gezieltheit abzusprechen, teilweise auch die flüchtlingsrechtliche Motivation oder die Intensität der Nachteile im Sinne von Art. 3 Abs. 2 AsylG (Urteil, a.a.