Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit den geltenden Regelungen sowie diversen Quellen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 E. 7.4.2) rund um die Wiedereinreise kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, die Wiedereinreise nach einer illegalen Ausreise könne sich zwar im Einzelfall, trotz formalisiertem Verfahren zur Statusregelung, als problematisch erweisen sowie gewisse Risiken bergen. Es sei aber insgesamt nicht dokumentiert, dass die syrischen Behörden systematisch, flächendeckend oder auch nur in einer Vielzahl von Fällen in einer Weise gegen Rückkehrende aus europäischen Ländern vorgehen wür-