Zur Wiedereinreise nach einer illegalen Ausreise aus Syrien bedürfe es eines formalen Verfahrens zur Regelung des eigenen Status (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 E. 7.4.4 mit Hinweisen). Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit den geltenden Regelungen sowie diversen Quellen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 E. 7.4.2) rund um die Wiedereinreise kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, die Wiedereinreise nach einer illegalen Ausreise könne sich zwar im Einzelfall, trotz formalisiertem Verfahren zur Statusregelung, als problematisch erweisen sowie gewisse Risiken bergen.