verweisung syrischer Staatsangehöriger befasst. Im erst kürzlich erschienenen Urteil 6B_33/2022 vom 9. Dezember 2022 hat es bezüglich der aktuellen Lage in Syrien das Folgende erwogen (E 3.2.8 f.): Das Bundesgericht hat sich mit der Vollzugsfrage der Wegweisung eines syrischen Staatsangehörigen im Urteil 2C_1106/2018 vom 4. Januar 2019 anlässlich der Überprüfung der angeordneten Ausschaffungshaft befasst. Es hielt fest, mit Blick auf die Kompetenzverteilung bilde die Durchführbarkeit des Wegweisungsvollzugs im Rahmen des Verfahrens auf Anordnung der Ausschaffungshaft den Gegenstand einer nach pflichtgemässem Ermessen vorzunehmenden Prognose;