Der vorliegend zu beurteilende Angriff stellt die schwerste Strafe dar und fungiert damit als Einsatzstrafe. Die Asperation von 5 Strafeinheiten für die Widerhandlung gegen das SVG wurde bereits vollzogen, für die rechtskräftige Strafe von 180 Tagessätzen wird ebenfalls ein Asperationsfaktor von 2/3 angewandt, ausmachend 120 Strafeinheiten. Dies ergibt gesamthaft 405 Tagessätze, von denen wiederum die rechtskräftigen 180 Tagessätze abzuziehen sind. Es resultiert eine Strafe von 225 Tagessätzen Geldstrafe, welche als Zusatzstrafe zum titelerwähnten Urteil auszusprechen sind. 53.6 Konkretes