Zudem hat er einerseits die vorliegend zu beurteilenden Delikte begangen, als bereits zwei (zum Angriff einschlägige) Verfahren hängig waren, andererseits hat er während des vorliegend laufenden Verfahrens erneut delinqiuert (Widerhandlungen gegen das AIG). Es kam zwischen 2019 und 2021 zu insgesamt drei weiteren Verurteilungen, dies u.a. wegen Raubes (besondere Gefährlichkeit), Angriffs, einfacher Körperverletzung etc. (pag. 4058 f.). Dies führt zu einer Straferhöhung von 30 Strafeinheiten. Die Gesamtstrafe beträgt damit 285 Strafeinheiten.