Im Jahr 2016 wurde er von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Nötigung, Raufhandels und einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt. Zudem hat er einerseits die vorliegend zu beurteilenden Delikte begangen, als bereits zwei (zum Angriff einschlägige) Verfahren hängig waren, andererseits hat er während des vorliegend laufenden Verfahrens erneut delinqiuert (Widerhandlungen gegen das AIG).