Das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse, welche bei der Landesverweisung dargelegt werden, sind (bezüglich beider Delikte) neutral zu werten, ebenso die weiteren Komponenten mit nachfolgender Ausnahme: S.________ ist einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2016 wurde er von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Nötigung, Raufhandels und einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt.