121 riert hiervor 2/3, d.h. 5 Strafeinheiten. Die Strafe erhöht sich damit auf 255 Strafeinheiten. 53.4 Täterkomponenten Das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse, welche bei der Landesverweisung dargelegt werden, sind (bezüglich beider Delikte) neutral zu werten, ebenso die weiteren Komponenten mit nachfolgender Ausnahme: S.________ ist einschlägig vorbestraft.