53. Strafzumessung 53.1 Strafart Aufgrund des Verschlechterungsverbots kommt für den Angriff sowie das Führen eines Motorfahrrads ohne gültigen Führerausweis nur die Geldstrafe infrage. 53.2 Einsatzstrafe für den Angriff (Tatkomponenten) S.________ hat mit einem gefährlichen Gegenstand (Fahrradkette) zugeschlagen. Bei der objektiven Tatschwere ist der Einsatz von Gegenständen bereits im Grundsachverhalt mitberücksichtigt. Indessen ergibt sich daraus in subjektiver Hinsicht eine erhöhte (persönliche) kriminelle Energie. Diese führt zu einer Erhöhung der Grundstrafe um 10 Strafeinheiten.