52. Rechtliche Würdigung 52.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Durch seine Anwesenheit bei der Planung, seinen Beitrag zur Drohkulisse sowie das aktive Zuschlagen mittels Fahrradkette ergibt sich die Beteiligung von S.________ an einem Angriff ohne weiteres. Seine Beteiligung war nicht bloss psychischer, sondern auch physischer Natur. Für die Absicht von S.________ kann auf die Ausführungen zum Grundsachverhalt (E. 13.4.6 hiervor) verwiesen werden. Allerspätestens mit dem Zuschlagen mittels Fahrradkette hat S.__