120 fall mehrfach telefonisch in Kontakt stand. Dass er von seinen Entlastungszeuginnen, mit welchen er befreundet war und den Abend verbrachte, trotz aktiver Kontaktaufnahme seinerseits nie mehr etwas gehört hat, mutet ebenfalls äusserst seltsam an. Seine nachweislich den Telefonprotokollen widersprechenden Aussagen sprechen schliesslich für sich. S.________ war zweifelsohne in der Wohnung anwesend und am Vorfall beteiligt, wo er eine Fahrradkette einsetzte.