__ zugewiesen werden. S.________ wurde im Verfahren dreimal einvernommen und verwickelte sich trotz konstantem Bestreiten einer Beteiligung in fast sämtlichen Punkten in Widersprüche. Bei den Aussagen von S.________ handelt es sich offensichtlich weitestgehend um Schutzbehauptungen, welche entweder nachweislich falsch oder nicht glaubhaft sind. Würde man den Aussagen von S.________ folgen, so würden nahezu sämtliche ihn umgebende Umstände, welche nicht nachweislich widerlegt sind, äusserst zufällig anmuten: So hätte sich S.________ am Tag des Vorfalls tatsächlich in AB.________ (Ortschaft) aufgehalten und wäre kurz nach dem Vorfall am Tatort vorbeigelaufen.