119 er früher viele Schlägereien gehabt habe, was die Leute wohl gewusst hätten (pag. 667 Z. 124 ff.). Er habe die Leute nicht gekannt und ihnen jeweils gesagt, dass er nicht zu ihnen kommen würde (pag. 667 Z. T.________ ff.). Oberinstanzlich gab er dann an, keines der eingehenden Telefonate abgenommen zu haben (pag. 4208 Z. 8 f.), was einerseits seinen früheren Aussagen widerspricht und andererseits nachweislich falsch ist. Er sprach sodann stets von eingehenden Anrufen, und behauptete, dass er wohl seines Rufes wegen von diesen Leuten für die Schlägerei gesucht worden sei.