_, und er implizierte, dass er beide wohl tatsächlich in den 9 Tagen zwischen Einvernahme und Anhaltung kennengelernt habe. Dies widerspricht wiederum dem Telefonprotokoll, sind doch am 14. August 2017, also nur zwei Tage nach dem Vorfall, ganze vier Anrufe zwischen S.________ und L.________ verzeichnet, welche allesamt von S.________ ausgingen und von L.________ abgenommen wurden (pag. 1230 Nr. 36-39). Zu den vielen Telefonanrufen erklärte S.________ zunächst bei der Staatsanwaltschaft, viele Leute hätten ihn angerufen, dies hänge wohl damit zusammen, dass