Weshalb S.________ gegenüber Marc seine Unschuld beteuern musste, wenn dieser doch an diesem Abend mit ihm unterwegs war und als sein Alibi hätte fungieren sollen, ist unerklärlich und spricht bereits gegen seine Geschichte. S.________ bestritt sodann, nebst weiteren Personen (u.a. J.________, mit welchem er nachweislich telefonierte und den er sogar selber anrief) auch L.________ und AX.________ zu kennen (pag. 668 Z. 161). Die entsprechende Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft datiert vom 14. August 2018. Am 23. August 2018, 9 Tage später, wurde er gemeinsam mit AX.________ und L.________, zwei der Aktivsten rund um den Vorfall, in AE.________(Ortschaft) angehalten (pag. 532/18