_ zugibt, am Abend des Vorfalls in AB.________ (Ortschaft) am CK.________(Veranstaltung) bzw. gemeinsam mit Alessia bei Laura zuhause und später in einer Latinobar gewesen zu sein (pag. 666 Z. 96, pag. 667 Z. 112 sowie Z. 134). Die Nachnamen von Alessia und Laura konnte er indes nicht nennen (pag. 667 Z. 147 f.). Oberinstanzlich hat er in Bezug auf seine Kolleginnen angegeben, er habe sie, nachdem er ins Verfahren gezogen wurde, versucht anzurufen, er habe aber nie mehr etwas von ihnen gehört (pag. 4208 Z. 20 f.). Später an diesem Abend, als er von der Latinobar zum Bahnhof gegangen sei, habe er viel Polizei gesehen (pag. 667 Z. 142).