___, welcher einzeichnete, wo sich der Beschuldigte S.________ zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung befand, ist davon auszugehen, dass sich dieser vor der Rampe befand (vgl. Protokoll HV, Band VIII pag. 2466). Weiter sind die Aussagen von J.________ in der Voruntersuchung glaubhaft und detailliert, in welchen er beschreibt, dass er selber gesehen habe, wie S.________(Spitzname) mit einer Fahrradkette auf die linke Schulter/Hals einer Person geschlagen habe, die fast am Boden gewesen sei. Zudem sieht man auf dem 20-min.-Video, wie jemand eine Fahrradkette in der Hand hält.