Der Beschuldigte O.________ sagte in der Voruntersuchung und an der Hauptverhandlung immer aus, dass ein S.________(Spitzname) dabei gewesen sei. Auch wenn er S.________(Spitzname) nicht zuerst nannte, so nannte er diesen Namen von sich aus bei der Polizei etwas später und auch beim Verlesen ergänzte er, dass dieser dabei gewesen sei. Er konnte auch sagen, dass er mit diesem die Wohnung verlassen hat, was für die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen spricht. Zudem nannte er an der Hauptverhandlung auf Frage von sich aus den Namen von S.________(Spitzname) mit S.________.