Dies habe ich selber gesehen. Eine Person war fast am Boden und S.________(Spitzname) hat diese Person noch mit der Fahrradkette geschlagen, glaublich auf den Oberkörper der fast am Boden liegenden Person» (Band II pag. 558 Z. 1203 ff.; pag. 559 Z. 1210 f.). An der Hauptverhandlung hat er dies relativiert und gesagt, er habe dies «gehört». Seine Aussagen in der Voruntersuchung sind aber anders «er habe gesehen» (Band II pag. 552 Z. 861 ff.). Zudem sieht man auf dem 20-min.-Video tatsächlich, wie jemand eine Fahrradkette in der Hand hält. Der Beschuldigte J.___