Der Beschuldigte J.________ sprach immer davon, dass ein S.________(Spitzname) am Vorfall beteiligt gewesen sei. An der Staatsanwaltschaftlichen Einvernahme und an der Hauptverhandlung sagte er aus, er habe S.________(Spitzname) in Bern gesehen bzw. kenne S.________(Spitzname) auch von Bern (Band II pag. 578 Z. 86 ff.; Protokoll HV, Band VIII pag. 2447 Z. 34 f.). Er konnte in der Voruntersuchung auch detailliert sagen, was dieser S.________(Spitzname) gemacht hat. Er sagte dazu Folgendes: «Ich habe nur die Fahrradkette von S.________(Spitzname) selber gesehen (Band II pag. 552 Z. 875 ff.). S.________(Spitzname) hat mit einer Fahrradkette Leute geschlagen. Dies habe ich selber gesehen.