an) sowie um 20.05 Uhr [recte: 20:05 Uhr], um 20.23 Uhr [recte: 21:23 Uhr] und um 20.28 Uhr [recte: 21:28 Uhr]. Alle diese Verbindungen sind gelöscht (Band IV pag. 1230 Nrn. 36-39 sowie 117 pag. 410). Zudem waren die Beschuldigten L.________ und S.________ neun Tage später, am 23.08.2017, in AE.________(Ortschaft) (vgl. hiernach zum Tatvorwurf wegen SVG Widerhandlungen).